Klimaschutz als „Symbolpolitik“: Max Ostermeier steht für den klimapolitischen Verweigerungskurs der AfD

Der AfD-Bürgermeisterkandidat Max Ostermeier präsentiert sich im Buchholzer Wahlkampf auffällig zurückhaltend. Beim Klimaschutz zeigt sich jedoch: Hinter den gemäßigten Formulierungen steht weitgehend die bekannte Politik seiner Partei.
Ostermeier will das Ziel aufgeben, Buchholz bis 2035 klimaneutral zu machen. Bei einer Podiumsdiskussion in einer Buchholzer Seniorenbegegnungsstätte bezeichnete er dieses Ziel als „Symbolpolitik“ und verweist auf angebliche Transformationskosten von 2,8 Milliarden Euro. Bei einer Podiumsdiskussion sagte er zwar, er befürworte klimaneutrale und umweltschonende Neubauten. Welche konkreten Regeln oder Maßnahmen daraus folgen sollen, ließ er jedoch offen.
Deutlicher wird sein eigenes Wahlprogramm. Dort fordert Ostermeier: keine Windkraftanlagen, Erhalt der Gasnetze und keine weiteren „ideologischen Eingriffe“ in die Landschaft.
Damit steht er nahezu vollständig auf der klimapolitischen Linie der AfD. Die Partei will CO₂-Abgaben abschaffen, den Ausbau von Wind- und Solarenergie bremsen, fossile Energieträger langfristig nutzen und die bisherige Klimaschutzpolitik grundsätzlich zurückdrehen. In ihrem Bundestagswahlprogramm stellt sie sogar die Möglichkeit infrage, das Klima durch menschliches Handeln schützen zu können.
Warum seine Einladung zum Klimaforum problematisch ist
Am 13. August soll Ostermeier gemeinsam mit den übrigen Bürgermeisterkandidatinnen und -kandidaten an einer Podiumsdiskussion des Buchholzer Klimaforums teilnehmen. Gegen seine Einladung gab es einen Protestbrief mit der Forderung, den AfD-Kandidaten auszuladen.
Diese Forderung ist nachvollziehbar. Eine Partei, die zentrale wissenschaftlich begründete Klimaschutzmaßnahmen ablehnt und weitgehend rückgängig machen will, erhält ausgerechnet bei einer Klimaschutzveranstaltung eine Bühne.
Die Stadt Buchholz teilte auf den Protestbrief jedoch mit, eine Ausladung sei aus ihrer Sicht rechtlich nicht möglich. Das Klimaforum sei eine von der Stadt initiierte, finanzierte und administrativ begleitete Organisation. Deshalb seien die Stadt und das Forum an staatliche Neutralität und die Chancengleichheit der Parteien gebunden. Nach Darstellung des Bürgermeisters Jan-Hendrik Röhse gebe es nur zwei rechtssichere Möglichkeiten: entweder alle zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten einzuladen oder die Veranstaltung vollständig abzusagen.
Anders sei dies bei privat organisierten Veranstaltungen. Die Buchholzer Wirtschaftsrunde habe Ostermeier beispielsweise nicht zu ihrer Podiumsdiskussion eingeladen. Das Buchholzer Bündnis für Demokratie habe dagegen auf eine eigene Diskussion verzichtet, nachdem keine Einigung über eine Einladung des AfD-Kandidaten erzielt werden konnte.
Unabhängig davon, wie man die rechtliche Begründung der Stadt bewertet, folgt daraus für uns: Wenn eine Ausladung nicht möglich ist, müssen die Positionen der AfD umso deutlicher benannt und eingeordnet werden.
Gemäßigte Worte, radikales Programm
Besonders problematisch ist dabei Ostermeiers Auftreten. Er vermeidet häufig die offensichtlichsten Provokationen und präsentiert sich stattdessen als sachlicher Unternehmer, der lediglich Kosten prüfen und „ideologische“ Politik verhindern wolle.
Das darf nicht mit politischer Mäßigung verwechselt werden. Wer Klimaneutralität als Symbolpolitik abwertet, Windkraft grundsätzlich ausschließt und an fossiler Infrastruktur festhalten will, vertritt keine pragmatische Klimapolitik. Er arbeitet gegen die notwendigen Maßnahmen zur Begrenzung der Erderwärmung.
Die Strategie besteht gerade darin, extreme oder wissenschaftsfeindliche Aussagen nicht immer offen auszusprechen. Stattdessen werden Klimaschutzmaßnahmen einzeln als zu teuer, unrealistisch oder ideologisch dargestellt. So kann die grundlegende Ablehnung von Klimapolitik harmloser erscheinen, als sie tatsächlich ist.
Ostermeiers bisherige Aussagen bieten keinen Anlass, ihn als klimapolitisch unabhängigen oder gemäßigten Kandidaten zu betrachten. Sie zeigen vielmehr: Beim entscheidenden Punkt – der Verhinderung wirksamer Klimaschutzpolitik – steht er fest auf dem Kurs der AfD.
Hinzu kommt eine grundlegende Strategie vieler AfD-Kandidaten auf kommunaler Ebene: Besonders radikale, antidemokratische oder verfassungsfeindliche Positionen der Bundespartei werden im lokalen Wahlkampf häufig gar nicht erst angesprochen. Stattdessen konzentriert man sich auf Straßen, Verwaltung, Sicherheit oder kommunale Ausgaben und versucht so, die eigene Parteizugehörigkeit als nebensächlich erscheinen zu lassen.
Natürlich muss nicht jeder AfD-Kommunalpolitiker jede Aussage der Parteispitze persönlich teilen. Wer für die AfD kandidiert, verschafft ihr jedoch öffentliche Sichtbarkeit, politische Legitimation und im Erfolgsfall zusätzlichen kommunalen Einfluss. Er ist damit Teil eines politischen Gesamtprojekts, dessen autoritärer und antidemokratischer Kurs nicht einfach von der kommunalen Kandidatur getrennt werden kann. Schon die bewusste Entscheidung, unter dem Namen dieser Partei anzutreten und sie zu stärken, ist deshalb ein gewichtiger Grund, einen solchen Kandidaten nicht zu wählen.
Ostermeier ist Funktionär des vom Verfassungsschutz hochgestuften AfD-Landesverbandes
Max Ostermeier tritt im Wahlkampf vor allem als pragmatischer Unternehmer und sachorientierter Kommunalpolitiker auf. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden: Er ist kein parteiloser Kandidat mit einigen zufälligen Überschneidungen zur AfD. Ostermeier ist Schatzmeister und damit Mitglied des Vorstands des AfD-Kreisverbandes Harburg-Land. Er übernimmt innerhalb der Partei also selbst organisatorische Verantwortung.
Der Kreisverband Harburg-Land ist Teil des niedersächsischen AfD-Landesverbandes. Dieser wurde im Februar 2026 vom Niedersächsischen Verfassungsschutz zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Hannover entspricht diese Einstufung inhaltlich der umgangssprachlichen Bezeichnung „gesichert rechtsextremistisch“, auch wenn das niedersächsische Verfassungsschutzgesetz diesen Begriff selbst nicht verwendet. Ein Eilantrag der AfD gegen die Hochstufung wurde am 1. Juni 2026 abgelehnt; die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus.
Das Gericht sah auf Grundlage eines 212-seitigen Gutachtens hinreichende Tatsachen für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Genannt werden Angriffe auf Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, ein völkisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff sowie die systematische Abwertung von Menschen mit Migrationsgeschichte und Muslimen. Außerdemzu werde das demokratische System als angebliche Diktatur verächtlich gemacht und das Vertrauen in Gerichte, Behörden, Medien und demokratische Institutionen gezielt geschwächt.
Besonders relevant für die Beurteilung einzelner Kandidaten ist eine weitere Feststellung des Gerichts: Verfassungsfeindliche Äußerungen und Verhaltensweisen seien nicht nur bei vereinzelten Personen zu finden, sondern zögen sich durch alle Ebenen des Landesverbandes. Gegenpositionierungen seien ausgeblieben, gemäßigte Strömungen innerhalb der niedersächsischen AfD nicht mehr erkennbar. Nach der zusammenfassenden Darstellung des Verwaltungsgerichts ergaben die gesammelten Belege ein von verfassungsfeindlichen Bestrebungen geprägtes Gesamtbild des niedersächsischen Landesverbandes.
Damit ist nicht bewiesen, dass Ostermeier persönlich jede einzelne vom Verfassungsschutz dokumentierte Aussage vertritt. Eine solche Behauptung wäre unseriös. Er hat sich aber bewusst entschieden, für diese Partei zu kandidieren, in ihrem Kreisvorstand Verantwortung zu übernehmen und ihr durch seine Kandidatur zu Stimmen, Einfluss und gesellschaftlicher Akzeptanz zu verhelfen.
Gerade auf kommunaler Ebene gehört es zur Strategie der AfD, die besonders radikalen Teile ihrer Politik möglichst wenig anzusprechen. Statt über völkische Gesellschaftsvorstellungen, Angriffe auf demokratische Institutionen oder die extremistischen Positionen führender Parteifunktionäre zu reden, präsentieren sich Kandidaten als unauffällige „Macher“, die angeblich nur für saubere Straßen, solide Finanzen und weniger Bürokratie sorgen wollen. Die Parteizugehörigkeit soll dabei wie ein nebensächliches Etikett erscheinen.
Auch Ostermeiers Wahlkampf folgt diesem Muster: Er betont seine Berufserfahrung, Sachlichkeit und lokale Themen, während die vom niedersächsischen Verfassungsschutz festgestellten und vom Verwaltungsgericht im Eilverfahren vorläufig bestätigten verfassungsfeindlichen Bestrebungen des Landesverbandes auf seiner Wahlkampfseite praktisch keine Rolle spielen. Eine ausdrückliche Distanzierung von den beanstandeten Bestrebungen des Landesverbandes ist auf seiner Wahlkampfseite nicht erkennbar.
Natürlich kann ein einzelner Kommunalkandidat in bestimmten Fragen von seiner Parteispitze abweichen. Wer für die AfD kandidiert und in ihrem Kreisvorstand Verantwortung übernimmt, unterstützt jedenfalls organisatorisch und politisch die Arbeit dieser Partei – auch wenn ihm nicht jede Äußerung anderer Funktionäre persönlich zugerechnet werden kann. Er verschafft einer Partei zusätzliche Macht, deren niedersächsischer Landesverband nach der vorläufig bestätigten Bewertung des Verfassungsschutzes von Bestrebungen gegen Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat geprägt ist.
Schon diese bewusste Unterstützung ist ein ausreichender Grund, Max Ostermeier nicht zu wählen. Man muss ihm dafür nicht jede Äußerung irgendeines AfD-Funktionärs persönlich zurechnen. Entscheidend ist, für welche Partei er Verantwortung übernimmt – und welche Partei durch seine Wahl gestärkt würde.



